Die Wirkung der Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft entfaltet sich nicht nur im Hinblick auf die Pflichtversicherung sonst nicht versicherter Personen, sondern genauso auf die obligatorische Anschlussversicherung, den Austritt aus einer freiwilligen Mitgliedschaft und die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag.

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