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Die gematik richtet einen Beirat ein, der sie in fachlichen Belangen berät (§ 318). Der Beirat nimmt zu Grundsatzthemen Stellung und ist vor der entsprechenden Beschlussfassung zu hören. Er hat ein Initiativ-, ein Anhörungs- und ein Informationsrecht. Die Mitglieder werden zeitlich befristet mit Widerrufsmöglichkeit berufen (§ 8 des Gesellschaftsvertrags der gematik).

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