Rz. 4

Der Digitalbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wird wirksam, wenn sie durch die Gesellschafterversammlung der gematik genehmigt ist. Die Geschäftsordnung regelt weitere Einzelheiten zum Verfahren im Digitalrat (z. B. Form und Frist der Einladung).

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