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Die Krankenkassen haben ihre Versicherten mit der Einführung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei über deren Funktionsweise, einschließlich der Art der in ihr zu verarbeitenden Daten und über die Zugriffsrechte, zu informieren. Hierzu gehört auch die Information, welche Daten in der elektronischen Patientenakte verarbeitet werden. Die Informationspflicht der Krankenkassen über die elektronische Patientenakte ist zwingend notwendig, um die Versicherten zu befähigen, mit den Zugriffswegen und der Datenverwaltung der elektronischen Patientenakte umgehen zu können (BT-Drs. 19/6337 S. 140). Außerdem ist über das Widerspruchsrecht sowie die Beschränkung des Zugriffs durch Dritte zu informieren. Dabei sind auch die Belange älterer, vulnerabler Menschen zu berücksichtigen (BT-Drs. 20/9048 S. 115).

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