Rz. 2

Die Vorschrift ermöglicht, wichtige medizinische Informationen aus Dokumenten wie Arzt- oder Befundberichten der Versicherten zu digitalisieren und in der elektronischen Patientenakte zu verarbeiten. Papiergebundene Daten der Versicherten können damit in die elektronische Patientenakte überführt werden und für eine bessere Versorgung nützlich sein. Insbesondere die Interessen von Versicherten mit chronischen Erkrankungen werden berücksichtigt, da diese regelmäßig eine relevante medizinische Vorgeschichte haben und überwiegend einrichtungsübergreifend behandelt werden (BT-Drs. 20/9048 S. 120).

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