Rz. 4a

Die elektronische Patientenkurzakte enthält die wichtigen Gesundheitsdaten des Versicherten (einschließlich der notfallrelevanten Daten) und ist geeignet, die grenzüberschreitende medizinische Versorgung des Versicherten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu unterstützen (Satz 1). Sie kann damit sowohl für die Akutversorgung und die Anamneseerhebung im Rahmen der Regelversorgung im Inland als auch grenzüberschreitend in einem anderen EU-Mitgliedstaat genutzt werden. Sie wird als Informationsobjekt (§ 342 Abs. 2a) in semantisch und syntaktisch interoperabler Form in der elektronischen Patientenakte (§ 341 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) gespeichert (Satz 2). Die Patientenkurzakte ist mit den internationalen Standards für eine entsprechende Akte interoperabel. Das Informationsobjekt muss technisch geeignet sein, die Erstellung der Notfalldaten in den informationstechnischen Systemen in

  • der vertragsärztlichen Versorgung,
  • der vertragszahnärztlichen Versorgung sowie
  • zugelassenen Krankenhäusern

zu unterstützen (Satz 3). Die Anwendung ist für die Versicherten freiwillig (Satz 4).

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge