Rz. 2

Versicherte sollen besser über telemedizinische Versorgungsangebote informiert werden und einen besseren Zugang zu dieser Form der Leistungserbringung zu erhalten. Die KBV wird dafür zur Unterstützung der KV beauftragt, ein bundesweit nutzbares zentrales Vermittlungsportal bereitzustellen, in dem Versicherte Termine der Videosprechstunde buchen können. Die Norm dient der besseren Information der Versicherten über die telemedizinischen Versorgungsangebote und damit der Stärkung der Telemedizin. Insbesondere sollen Versicherte sowohl bei dringender Behandlungsbedürftigkeit als auch für weniger dringliche Arzttermine Videosprechstunden und telemedizinische Befunderhebungen beanspruchen können. Dritte können das Portal gebührenpflichtig nutzen. Die Vertragsärzte können der Weitergabe ihrer Daten an Dritte widersprechen. Das System wird schrittweise ausgebaut und vermittelt zukünftig auch Präsenztermine.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge