Rz. 3b

Das System zur Terminvermittlung hat insbesondere folgende Funktionen:

  • Vermittlung von Terminen einschließlich Videosprechstunden und weiterer telemedizinischer Leistungen,
  • Unterstützung der sicheren digitalen Identitäten (§ 291 Abs. 8 Satz 1),
  • Unterstützung der sicheren Übermittlungsverfahren (§ 311 Abs. 6),
  • Übermittlung von Hinweisen auf den Speicherort behandlungsrelevanter Daten der in der elektronischen Patientenakte oder in das Verzeichnis nach § 139e Abs. 1 aufgenommenen digitalen Gesundheitsanwendungen,
  • Schnittstelle für die Integration (Nr. 1 bis 4) in informationstechnische Systeme der vertragsärztlichen Versorgung.

Digitale Angebote müssen noch besser eingesetzt und gezielt so ausgestaltet werden, dass sie sich mit den Abläufen und den vielfältigen Leistungen der Menschen im Gesundheitssystem gut verbinden (BT-Drs. 20/9048 S. 131). Es müssen insgesamt gute und nutzerfreundliche Prozesse entstehen und einen spürbaren Nutzen bringen. Darum ist es von zentraler Bedeutung, dass ein System zur digitalen Vermittlung von Videosprechstunden und anderen telemedizinischen Leistungen die Nutzung der Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur umfassend unterstützt, gut mit den Anwendungen und Systemen der Patienten und der Leistungserbringer interagiert und somit in Zukunft vielfältige digitale Versorgungsprozesse möglich macht.

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