Rz. 3
Die Krankenkassen zahlen an die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer (§ 95) Erstattungen für die Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Damit werden die
- Aufwendungen für die erforderliche Erstausstattung in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur sowie
- die Betriebskosten im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur
ausgeglichen. Dafür wird ab dem 1.7.2023 eine monatliche Pauschale (TI-Pauschale) gezahlt.
Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen