GKV-Spitzenverband sieht Licht und Schatten bei der TI-Pauschale
Ärztliche Praxen und Apotheken bekommen zur Finanzierung der Hard- und Software, die sie zur Nutzung der Telematikinfrastruktur brauchen, ab sofort einen monatlichen Betrag, der Neuanschaffungen und Betriebskosten abdeckt: die TI-Pauschale. Vorher wurden jedes neue Gerät und jedes Software-Update mit einer neuen Pauschale finanziert. Neu ist auch: Wenn in der Praxis eine digitale Anwendung wie das eRezept oder die elektronische Patientenakte fehlt, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Fehlen zwei Anwendungen, entfällt die Pauschale komplett, so die Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband: „Die TI-Pauschale setzt für Praxen und Apotheken klare finanzielle Anreize, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Das Bundesgesundheitsministerium ist also offenbar entschlossen, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Auch wenn die Pauschalen sehr auskömmlich bemessen sind, erwarten wir, dass es durch die neue Finanzierungslogik stärkere Anreize zu Wirtschaftlichkeit bei der IT-Praxisausstattung für Praxen und Industrie gibt.“
Konnektortausch wird berücksichtigt
Basis der TI-Pauschale sind die angenommenen Kosten einer Praxis für digitale Ausstattung in den kommenden fünf Jahren. Wenn in dieser Zeit der Konnektor, eine Art Router zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur, getauscht werden muss, wird dies finanziell berücksichtigt. Ein weiterer Faktor ist die Praxisgröße: So bekommt eine Praxis mit bis zu drei Ärztinnen und Ärzten jeden Monat rund 238 Euro. Bei mehr als sechs Ärztinnen und Ärzten sind es jeden Monat knapp 324 Euro.
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.026
-
Einmalzahlungen und ihre Wirkung auf das Krankengeld
2.126
-
Ab Juli gilt eine neue Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes
1.820
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.615
-
Prognose für Rentenerhöhung 2025
1.545
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.497
-
Sozialversicherungswerte 2025: die Rechengrößen im Leistungsrecht
1.314
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.146
-
Bundesregierung lehnt Abschaffung der Witwenrente ab
1.062
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.018
-
Höhere Leistungen in der Pflegeversicherung 2025
19.12.2024
-
Reformbedarf in der Notfallversorgung
17.12.2024
-
Verbesserte Versorgung für Patienten mit Long-COVID ab 2025
16.12.2024
-
Rechtsreferendar ist auf Rückweg von einer Lehrveranstaltung gesetzlich unfallversichert
13.12.2024
-
Kein Arbeitsunfall bei vorbereitender Teilnahme an Voltigierstunde
10.12.2024
-
Finanzentwicklung der GKV im Jahr 2024
09.12.2024
-
Mehr Menschen suchen Hilfe bei psychischen Erkrankungen
05.12.2024
-
Gestuftes Auskunftsverfahren nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz
05.12.2024
-
Steigende Arzneimittelausgaben belasten das GKV-System
04.12.2024
-
Gesundheitsförderung wieder auf Vor-Corona-Niveau
02.12.2024