TI-Pauschale

Die Finanzierung der digitalen Ausstattung ärztlicher Praxen wird neu geregelt. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die festgelegte TI-Pauschale als wichtigen Schritt zur Förderung der Gesundheitsdigitalisierung. Es gibt positive Anreize zur Nutzung der Digitalisierung. Die erstatteten Beträge sind jedoch aus Sicht der GKV immer noch zu hoch.

Ärztliche Praxen und Apotheken bekommen zur Finanzierung der Hard- und Software, die sie zur Nutzung der Telematikinfrastruktur brauchen, ab sofort einen monatlichen Betrag, der Neuanschaffungen und Betriebskosten abdeckt: die TI-Pauschale. Vorher wurden jedes neue Gerät und jedes Software-Update mit einer neuen Pauschale finanziert. Neu ist auch: Wenn in der Praxis eine digitale Anwendung wie das eRezept oder die elektronische Patientenakte fehlt, wird die Pauschale um 50 Prozent gekürzt. Fehlen zwei Anwendungen, entfällt die Pauschale komplett, so die Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums.

Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende beim GKV-Spitzenverband: „Die TI-Pauschale setzt für Praxen und Apotheken klare finanzielle Anreize, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen. Das Bundesgesundheitsministerium ist also offenbar entschlossen, die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranzutreiben. Auch wenn die Pauschalen sehr auskömmlich bemessen sind, erwarten wir, dass es durch die neue Finanzierungslogik stärkere Anreize zu Wirtschaftlichkeit bei der IT-Praxisausstattung für Praxen und Industrie gibt.“

Konnektortausch wird berücksichtigt

Basis der TI-Pauschale sind die angenommenen Kosten einer Praxis für digitale Ausstattung in den kommenden fünf Jahren. Wenn in dieser Zeit der Konnektor, eine Art Router zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur, getauscht werden muss, wird dies finanziell berücksichtigt. Ein weiterer Faktor ist die Praxisgröße: So bekommt eine Praxis mit bis zu drei Ärztinnen und Ärzten jeden Monat rund 238 Euro. Bei mehr als sechs Ärztinnen und Ärzten sind es jeden Monat knapp 324 Euro.

GKV-Spitzenverband