Rz. 18

Die Konformitätsbewertung und Zertifikatsausstellung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7, § 387) kann auch durch vom Kompetenzzentrum akkreditierte Stellen erfolgen (Beliehene). Damit wird sichergestellt, dass der Zertifizierungsprozess (§ 387) auf verschiedene Akteure aufgeteilt wird und qualitativ hochwertige und schnelle Zertifizierungsverfahren ermöglicht (BT-Drs. 20/9048 S. 142).

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge