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Das BMG errichtet und betreibt ein Nationales Gesundheitsportal (www.gesund.bund.de; abgerufen: 18.9.2022). Das Nationale Gesundheitsportal muss über allgemein zugängliche Netze sowie über die Telematikinfrastruktur (§ 306) aufrufbar sein. Damit haben alle Bürger einen Zugang zu einheitlichen, allgemein verständlichen und wissenschaftlich gesicherten gesundheits- und pflegebezogenen Informationen, um deren Gesundheitskompetenz zu stärken und ihnen Versorgungspfade aufzuzeigen. Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV) unterstützen das Portal bei der Suche nach bestimmten vertragsärztlichen Leistungserbringern und übermitteln relevante arztbezogene Informationen an das Nationale Gesundheitsportal.

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