Rz. 188
Nach § 200 RVO (jetzt: § 24i SGB V) besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nur für leibliche Mütter; dass der Gesetzgeber für Adoptivmütter die Zahlung eines Mutterschaftsgeldes nicht vorgesehen hat, ist mit dem GG vereinbar:
BSG, Urteil v. 3.6.1981, 3 RK 74/79.
Eine Krankenkasse ist nicht befugt, durch Satzung die Höhe der Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld (U2) zu beschränken:
BSG, Urteil v. 13.12.2011, B 1 KR 7/11 R.
Eine Arbeitnehmerin, die dem Arbeitgeber das Bestehen einer Schwangerschaft mitgeteilt hat, ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten, wenn die Schwangerschaft vorzeitig endet (etwa aufgrund einer Fehlgeburt), und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber sich mit der Annahme ihrer Dienste in Verzug befindet und eine von ihm erklärte Kündigung wegen Verstoßes gegen § 9 (ab 1.1.2018: § 17) MuSchG rechtskräftig für rechtsunwirksam erklärt worden ist. Hat eine Arbeitnehmerin diese Mitteilung schuldhaft unterlassen, und hat der Arbeitgeber deshalb das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt, so kann der Arbeitgeber die "Nichtbeendigung" des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Ansprüche der Arbeitnehmerin auf Entgelt nicht als Schaden geltend machen:
BAG, Urteil v. 18.1.2000, 9 AZR 932/98.
Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen vom 3.12.2002:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/summa_summarum/rundschreiben/2002/20021203_bezieher_entgeltersatzleistungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1, zuletzt abgerufen am 15.9.2022.
Orientierungspapier "Mutterschaftsleistungen bei Kurzarbeit" – Bewertung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Beteiligung der Bundesministerien für Gesundheit und für Arbeit und Soziales, Stand: 03. Juni 2020: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/156610/d4bc3e12ad12e611a76062b53b74bfc4/orientierungspapier-mutterschaftsleistungen-bei-kurzarbeit-data.pdf, zuletzt abgerufen am 15.9.2022.
Informationen zum Datenaustauschverfahren "Entgeltersatzleistungen": https://www.gkv-datenaustausch.de/arbeitgeber/entgeltersatzleistungen/entgeltersatzleistungen.jsp, zuletzt abgerufen am 15.9.2022.
Gemeinsames Rundschreiben v. 06.12.2017-II i.d.F. v. 23.03.2022 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft:
https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/schwangerschaft.html, zuletzt abgerufen am 15.9.2022.