Rz. 22

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den einzelnen Planungsbereichen jeweils 5 raumordnungsspezifische Planungskategorien zugeordnet. Seit 2018 gilt ein weiterer Regionstyp, der sogenannte Polyzentrische Verflechtungsraum mit eigenen Verhältniszahlen.

 
Versorgungszone Rolle in der Versorgung
stark mitversorgend – Typ 1

Größere Städte in zentraler Lage erbringen eine zum Teil erhebliche Mitversorgungsleistung für die umliegenden Regionen.

In Nordrhein z. B. gehören dazu Aachen, Bonn, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Wuppertal.
mitversorgend und mitversorgt in anderen – Typ 2

Die Einwohner dieser Regionen nehmen Versorgungsangebote in anderen Regionen (z. B. angrenzenden Großstädten) wahr. Gleichzeitig erbringen die Regionen Mitversorgungsleistungen für das Umland.

In Nordrhein z. B. zählen dazu Kreis Aachen, Kreis Mettmann, Remscheid, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Solingen, Kreis Viersen.
stark mitversorgt – Typ 3

Klassischer "Speckgürtel" mit starker Verflechtung zur Kernstadt. Ein zum Teil erheblicher Anteil der Bevölkerung wird durch die Kernstadt mitversorgt.

In Nordrhein z. B. gehört dazu der Kreis Düren.
mitversorgt – Typ 4

Regionen mit weniger Verflechtung zu mitversorgenden Regionen. Teilweise wird die Bevölkerung hier mitversorgt. Ansonsten findet Eigenversorgung statt.

In Nordrhein z. B. sind dies der Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Rhein-Sieg-Kreis
eigenversorgt – Typ 5

Peripherer, eher ländlicher Raum mit wenig oder keiner Beziehung zu mitversorgenden Regionen. Die Versorgung wird hier aus der Region heraus organisiert.

In Nordrhein z. B. zählen dazu der Kreis Kleve und der Oberbergische Kreis.
polyzentrischer Verflechtungsraum – Typ 6

Regionen, in denen wegen hoher Verdichtung nur intraregional wechselseitige Versorgungsbeziehungen existieren und nicht nach mitversorgenden und mitversorgten Bereichen differenziert werden kann.

In Nordrhein z. B. sind dies Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen sowie der Kreis Wesel.

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