Rz. 13

Das Institut ist fachlich unabhängig und arbeitet frei von Interessen Dritter in alleiniger Verantwortung. Deswegen ist das Institut eine Einrichtung der Stiftung unter verantwortlicher wissenschaftlicher unabhängiger Leitung (§ 4 Abs. 2 Satzung der Stiftung).

 

Rz. 14

Der G-BA und das IQWiG arbeiten fachlich und personell unabhängig voneinander (§ 16 Abs. 3 Satz 1 Verfahrensordnung des G-BA).

 

Rz. 15

Fachliche Unabhängigkeit schließt zudem ein, dass die Beschäftigten vor ihrer Anstellung am Institut alle Beziehungen zu Interessenverbänden, Auftragsinstituten, insbesondere der pharmazeutischen Industrie und der Medizinprodukteindustrie, einschließlich Art und Höhe von Zuwendungen offenlegen (vgl. Rz. 34).

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