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Das IQWiG recherchiert den aktuellen medizinischen Wissensstand als Grundlage für die Entwicklung oder Weiterentwicklung von Leitlinien (Nr. 3). Die Aufgabe besteht in Unterstützungstätigkeiten für die Leitlinienarbeit, insbesondere der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (BT-Drs. 19/13438 S. 58). Ziel ist es, die Leitlinienarbeit durch die Recherche von wissenschaftlichen Erkenntnissen für die Neuentwicklung hochwertiger evidenzbasierter Leitlinien, d. h. von S3- oder S2e-Leitlinien zu fördern. Zum anderen sollen die Evidenzrecherchen auch dazu dienen, vorhandene Leitlinien zu überarbeiten und zu aktualisieren. Auf diese Weise können auch sog. S1- Leitlinien, d. h. Handlungsempfehlungen von Expertengruppen und S2k-Leitlinien, also konsensbasierte Leitlinien überarbeitet und zu hochwertigen evidenzbasierten Leitlinien aufgewertet werden. Wie in den übrigen Aufgabenbereichen wird das IQWiG bei den Evidenzrecherchen zur Unterstützung der Leitlinienarbeit i. d. R. im Auftrag des G-BA oder des Bundesministeriums für Gesundheit tätig. § 139b Abs. 6 enthält für die Fälle der Beauftragung von Evidenzrecherchen durch das Bundesministerium für Gesundheit insbesondere ein Vorschlagsrecht der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sowie einen jährlichen Budgetrahmen.

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