Arbeitnehmer (Monatsgehaltsempfänger) mit 5-Tage-Woche (Arbeitszeit von montags bis freitags je Tag 8 Stunden)
monatliches Bruttoarbeitsentgelt: 3.000,00 EUR, Nettoarbeitsentgelt normalerweise 2.000,00 EUR
Arbeitsausfall (Freistellungszeitraum) von Freitag, 1.12.2023, bis Donnerstag, 7.12.2023 (7 Kalendertage/5 Arbeitstage)
Der Arbeitgeber orientiert sich bei der betriebsüblichen Gehaltsabrechnung
a) nach "anwesenden" Kalendertagen (= Kalendertage abzüglich Tage des unbezahlten Freistellungszeitraums) und setzt alle Kalendertage ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Tage des Kalendermonats mit 30 Tagen an. Er berechnet das Gehalt im Dezember 2023 wie folgt: 3.000,00 EUR : 30 Tage = 100,00 EUR; 100,00 EUR x (30 ./. 7 Tage =) 23 Tage = 2.300,00 EUR brutto. Das entspricht 1.610,00 EUR netto.
b) nach tatsächlich "anwesenden" Arbeitstagen (= Arbeitstage des Monats abzüglich Arbeitstage des unbezahlten Freistellungszeitraums). Der Monat Dezember 2023 hat 21 Arbeitstage. Der Arbeitgeber berechnet das Gehalt im Dezember wie folgt: 3.000,00 EUR : 21 Arbeitstage = 142,86 EUR; 142,86 EUR x 16 tatsächlich geleistete Arbeitstage = 2.285,76 EUR brutto. Das entspricht 1.599,00 EUR netto.
Einmalzahlungen erfolgten in den letzten 12 Kalendermonaten nicht.
Berechnungsweise des Kinderkrankengeldes:
zu a)
Ausfall beim Nettogehalt für die 7 Kalendertage: (2.000,00 EUR ./. 1.610,00 EUR =) 390,00 EUR
Kalendertäglicher Betrag des Kinderkrankengeldes: (390,00 EUR : 7 = 55,71 EUR; 55,71 EUR x 90 % =) 50,14 EUR
Gesamt-Kinderkrankengeld vor dem Abzug des Beitragsanteils (vgl. Rz. 69 ff.): (50,14 EUR x 7 Tage =) 350,98 EUR
Probe
Erzieltes Nettoarbeitsentgelt im Dezember 2023: |
1.610,00 ... |