3.1 Erziehungsaufgaben

Hier üben die Familien Alltagsstrukturen wie z. B. gemeinsame Mahlzeiten und Haushaltsführung. Zudem lernen die Eltern die Bedürfnisse ihres Kindes durch Zuwendung und Wertschätzung wahrzunehmen und Grenzen zu setzen.

3.2 Bewältigung von Alltagsproblemen

Familien, die sozialpädagogische Familienhilfe beanspruchen, befinden sich häufig in sozial schwierigen Lebenslagen wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung oder gesundheitlichen Notlagen.

Diese vielfältigen Problemlagen sollen mit Hilfe der sozialpädagogischen Familienhilfe bewältigt werden.

 
Hinweis

Beistand

Die sozialpädagogische Familienhilfe kann auch als Beistand nach § 13 Abs. 4 SGB X agieren.

3.3 Lösung von Konflikten/Krisen

Häufig befindet sich die Familie aufgrund der schwierigen Lebenslage in Konflikt- oder Krisensituationen. Hier sollen die Familienhilfe Konfliktlösungsmechanismen aufzeigen und der Familie so bei der Konfliktlösung behilflich sein.

3.4 Kontakt mit Ämtern/Institutionen

Sozial schwache Familien sind häufig bei der Kommunikation mit Ämtern (z. B. Agentur für Arbeit, Sozialamt) oder anderen Institutionen (wie Schule, Kindertageseinrichtungen, Banken und Telekommunikationsunternehmen) überfordert. Hier soll durch die Unterstützung der sozialpädagogischen Familienhilfe ein konfliktfreier Kontakt hergestellt werden.

3.5 Hilfe zur Selbsthilfe

Die Hilfe zur Selbsthilfe ist bei jeder Unterstützungsleistung der Familienhilfe primäres Ziel. Die Eltern sollen befähigt werden, ihre Aufgaben eigenständig und selbstständig ohne fremde Hilfe wahrzunehmen.

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