Zusammenfassung
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung. Zielgruppe sind vor allem Familien mit jüngeren Kindern. Sie soll Familien
- durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben,
- bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
- bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie
- im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Hilfeform ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Es handelt sich um eine ambulante Leistung der Erziehungshilfe.
Sozialversicherung: Die sozialpädagogische Familienhilfe als Hilfe zur Erziehung regeln die §§ 27, 31 SGB VIII. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung finden sich in § 27 Abs. 1 SGB VIII. Die sozialpädagogische Familienhilfe als Rechtsfolge wird in § 31 SGB VIII beschrieben.
1 Voraussetzungen
Die Personensorgeberechtigten haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung durch eine sozialpädagogische Familienhilfe, wenn
- allgemeine Voraussetzungen für die Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII vorliegen und
- die sozialpädagogische Familienhilfe im Hinblick auf die Kindesentwicklung geeignet und notwendig ist.
Damit die Hilfeform als geeignet bewertet werden kann, muss die Familie zur Mitarbeit bereit sein.
Adressat der sozialpädagogischen Familienhilfe
Die sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich nicht nur an Kinder und Jugendliche, sondern an die gesamte Familie. In der Praxis wird die Familienhilfe häufig von Familien und alleinerziehenden Müttern in sozial schwierigen Lebenssituationen in Anspruch genommen.
2 Betreuung/Begleitung
Die Betreuung und Begleitung der Familie hängt von den konkreten Erfordernissen des Einzelfalls ab. Intensive Betreuung liegt regelmäßig nur bei einem Einsatz von 10-15 Stunden wöchentlich vor.
3 Unterstützung/Hilfe
3.1 Erziehungsaufgaben
Hier üben die Familien Alltagsstrukturen wie z. B. gemeinsame Mahlzeiten und Haushaltsführung. Zudem lernen die Eltern die Bedürfnisse ihres Kindes durch Zuwendung und Wertschätzung wahrzunehmen und Grenzen zu setzen.
3.2 Bewältigung von Alltagsproblemen
Familien, die sozialpädagogische Familienhilfe beanspruchen, befinden sich häufig in sozial schwierigen Lebenslagen wie Arbeitslosigkeit, Überschuldung oder gesundheitlichen Notlagen.
Diese vielfältigen Problemlagen sollen mit Hilfe der sozialpädagogischen Familienhilfe bewältigt werden.
Beistand
Die sozialpädagogische Familienhilfe kann auch als Beistand nach § 13 Abs. 4 SGB X agieren.
3.3 Lösung von Konflikten/Krisen
Häufig befindet sich die Familie aufgrund der schwierigen Lebenslage in Konflikt- oder Krisensituationen. Hier sollen die Familienhilfe Konfliktlösungsmechanismen aufzeigen und der Familie so bei der Konfliktlösung behilflich sein.
3.4 Kontakt mit Ämtern/Institutionen
Sozial schwache Familien sind häufig bei der Kommunikation mit Ämtern (z. B. Agentur für Arbeit, Sozialamt) oder anderen Institutionen (wie Schule, Kindertageseinrichtungen, Banken und Telekommunikationsunternehmen) überfordert. Hier soll durch die Unterstützung der sozialpädagogischen Familienhilfe ein konfliktfreier Kontakt hergestellt werden.
3.5 Hilfe zur Selbsthilfe
Die Hilfe zur Selbsthilfe ist bei jeder Unterstützungsleistung der Familienhilfe primäres Ziel. Die Eltern sollen befähigt werden, ihre Aufgaben eigenständig und selbstständig ohne fremde Hilfe wahrzunehmen.
4 Dauer
Die Hilfeform ist in der Regel auf eine längere Dauer angelegt. Durchschnittlich beträgt sie 18 Monate.
5 Kosten
Die Inanspruchnahme der sozialpädagogischen Familienhilfe ist kostenfrei.