Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung. Zielgruppe sind vor allem Familien mit jüngeren Kindern. Sie soll Familien
- durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben,
- bei der Bewältigung von Alltagsproblemen,
- bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie
- im Kontakt mit Ämtern und Institutionen
unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Hilfeform ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. Es handelt sich um eine ambulante Leistung der Erziehungshilfe.
Sozialversicherung: Die sozialpädagogische Familienhilfe als Hilfe zur Erziehung regeln die §§ 27, 31 SGB VIII. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung finden sich in § 27 Abs. 1 SGB VIII. Die sozialpädagogische Familienhilfe als Rechtsfolge wird in § 31 SGB VIII beschrieben.
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