Die Teilhabeplanung endet regelmäßig mit dem Erreichen der mit ihm festgelegten Ziele, also der möglichst vollständigen und dauerhaften und wirksamen Teilhabe des leistungsberechtigten Menschen oder nach Ende der letzten Leistung, die im Teilhabeplan vorgesehen ist, sofern sich nicht ergibt, dass weitere Leistungen zur Teilhabe zur Sicherung der Teilhabeziele des Leistungsberechtigten erforderlich sind.[1]

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