Viele Aufgaben im Bereich der Sozialhilfe sind mit einer hohen finanziellen Belastung verbunden, welche den örtlichen Träger überfordern würde. Es bestehen daher im SGB XII geregelte Aufgabengebiete, welche grundsätzlich mit einer besonderen Bedeutung für die Allgemeinheit einhergehen und/oder zusätzlich hohe Kosten verursachen.

Danach sind insbesondere folgende Leistungen Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe:

  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen,
  • Hilfe zur Pflege,
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und
  • Blindenhilfe.

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