In der Rentenversicherung richtet sich die Höhe der Rentenansprüche grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für die Rentenberechnung wird für Beschäftigte im Übergangsbereich allerdings das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. D. h., dass sich aufgrund des reduzierten Arbeitnehmerbeitrags keine reduzierten Rentenanwartschaften ergeben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge