Der Berechnung des Übergangsgeldes werden 80 % des Regelentgelts aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum zugrunde gelegt (Berechnungsgrundlage). Schließt sich das Übergangsgeld an eine andere Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Verletztengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung) an, wird auf die Bemessungsgrundlage für diese Leistungen zurückgegriffen.
Bemessungszeitraum
Der Bemessungszeitraum umfasst mindestens 4 Wochen und muss vor dem Beginn der Leistung abgerechnet sein.
Das Regelentgelt aus dem laufenden Arbeitsentgelt wird um 1/360 des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts erhöht, soweit es beitragspflichtig ist (Hinzurechnungsbetrag).
Das kumulierte Regelentgelt darf die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze (Rentenversicherung) nicht übersteigen. Die Berechnungsgrundlage (80 % des kumulierten Regelentgelts) ist auf das entgangene Nettoarbeitsentgelt begrenzt.
Das Übergangsgeld beträgt für Leistungsempfänger,
- die wenigstens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 EStG haben,
- die ein Stiefkind in ihren Haushalt aufgenommen haben oder
- die von ihrem erwerbslosen Ehegatten oder Lebenspartner gepflegt werden,
75 % der Berechnungsgrundlage.
Für die übrigen Leistungsempfänger beträgt das Übergangsgeld 68 % der Berechnungsgrundlage.
Berechnung Übergangsgeld/monatlich abgerechnetes Entgelt
Beginn der medizinischen Leistung |
7.8. |
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Arbeitsunfähigkeit |
5.5. bis 6.8. |
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Das Arbeitsentgelt wurde zuletzt für den Monat April abgerechnet. Es betrug brutto 2.250 EUR, netto 1.500 EUR. In der Zeit von Mai (Vorjahr) bis April wurden beitragspflichtige Einmalzahlungen von insgesamt 1.800 EUR gezahlt. |
Berechnung: |
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2.250 EUR : 30 |
75,00 EUR |
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1.800 EUR : 360 |
5,00 EUR |
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Gesamtbrutto |
80,00 EUR |
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80 % |
64,00 EUR |
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1.500 EUR : 30 |
50,00 EUR |
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anteilige Einmalzahlung |
3,33 EUR |
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Gesamtnetto |
53,33 EUR |
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Das kalendertägliche Brutto-Übergangsgeld beträgt |
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entweder |
75 % von 53,33 EUR |
40,00 EUR |
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oder |
68 % von 53,33 EUR |
36,26 EUR |
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Arbeitsentgelt nach Stunden
Beginn der medizinischen Leistung |
7.8. |
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Das Arbeitsentgelt wurde zuletzt für den Monat Juli abgerechnet. Es betrug brutto 3.300 EUR, netto 2.400 EUR. Das Entgelt wurde in 168 Stunden erarbeitet, die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. In der Zeit von August (Vorjahr) bis Juli wurden keine Einmalzahlungen geleistet. |
Berechnung: |
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3.300 EUR : 168 Std. |
19,64 EUR |
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19,64 EUR x 38,5 Std. |
756,14 EUR |
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756,14 EUR : 7 Tage |
108,02 EUR |
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80 % |
86,42 EUR |
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2.400 EUR : 168 Std. |
14,29 EUR |
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14,29 EUR x 38,5 Std. |
550,17 EUR |
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550,17 EUR : 7 Tage |
78,60 EUR |
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Das kalendertägliche Brutto-Übergangsgeld beträgt |
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entweder |
75 % von 78,60 EUR |
58,95 EUR |
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oder |
68 % von 78,60 EUR |
53,45 EUR |
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