Mit dem Auftrag ist das IQTiG zu verpflichten,

 

a)

die Verfahrensordnung zu beachten,

 

b)

in regelmäßigen Abständen über den Stand der Bearbeitung zu berichten,

 

c)

den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses für Rückfragen und Erläuterungen auch während der Bearbeitung des Auftrages zur Verfügung zu stehen und

 

d)

die durch die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses bestimmte Vertraulichkeit der Beratungen und Beratungsunterlagen zu beachten.

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