Mit dem Auftrag ist das IQTiG zu verpflichten,
a) |
die Verfahrensordnung zu beachten, |
b) |
in regelmäßigen Abständen über den Stand der Bearbeitung zu berichten, |
c) |
den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses für Rückfragen und Erläuterungen auch während der Bearbeitung des Auftrages zur Verfügung zu stehen und |
d) |
die durch die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses bestimmte Vertraulichkeit der Beratungen und Beratungsunterlagen zu beachten. |
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