Steuerfreie Bezüge stellen grundsätzlich nur dann kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt dar, wenn sie zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt gezahlt werden.[1]

Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich ist das Zusätzlichkeitserfordernis weitestgehend identisch definiert. Aber Achtung: Einige Gehaltsextras erfordern zwar lohnsteuerrechtlich keine Zusätzlichkeit, unabhängig davon wird diese aber sozialversicherungsrechtlich gefordert (z. B. bei der privaten Nutzung von PCs und Diensthandys).

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