Einige Kaufhäuser zahlen ihren Verkäufern für ihren Anteil am Geschäftserfolg eine "Partnerschaftsvergütung". Die Vergütung wird vorwiegend halbjährlich in "Partnerschaftsvergütungs-Perioden" abgerechnet. Diese Partnerschaftsvergütung gehört zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Es handelt sich um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.[1]

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