Beschäftigte mit Bezug einer Altersvollrente nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersrente können auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Der beschäftigte Rentner kann dadurch weitere Rentenanwartschaften in Form von Zuschlägen an Entgeltpunkten erwerben und die Rente erhöhen.

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