Folgende selbstständig Tätige sind in der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI pflichtversichert:
- selbstständige Landwirte, die in der Krankenversicherung nach Maßgabe des KVLG 1989 versicherungspflichtig sind[1];
- selbstständige Künstler und Publizisten, die nach dem KSVG krankenversicherungspflichtig sind[2];
Selbstständige, die freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind.[3]
Selbstständige, die gegen das Risiko der Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind, müssen bei diesem Unternehmen auch einen Versicherungsvertrag für den Fall der Pflegebedürftigkeit abschließen.[4]
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