Wird Versorgungskrankengeld während einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme gewährt, bleibt die Mitgliedschaft in der Kranken- und damit auch in der Pflegeversicherung erhalten.[1] Die Beiträge werden dabei vom zuständigen Rehabilitationsträger allein getragen.[2] Im Übrigen bleibt die Mitgliedschaft wegen des grundsätzlich bestehenden Krankengeldanspruchs erhalten, der wegen der Gewährung von Versorgungskrankengeld lediglich ruht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im SGB Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge