Pflegeheime, die aufgrund spezieller eigener aktivierender oder rehabilitativer Maßnahmen die Rückstufung eines Pflegebedürftigen erreichen, erhalten von der Pflegekasse eine Bonuszahlung i. H. v. 2.952 EUR. Das Pflegeheim fordert die Bonuszahlung an.

Der Betrag ist an die Pflegekasse zurückzuzahlen, wenn der Pflegebedürftige innerhalb von 6 Monaten wieder pflegebedürftig bzw. in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird.[1]

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