Begriff

Wandergesellen sind Handwerksgesellen auf der Wanderschaft. Das Wandern war früher Pflicht, um Meister in einem Handwerksberuf zu werden. Heutzutage ist es freiwillig. Die Wanderzeit beträgt je nach Zunft bis zu 3 Jahre und einen Tag. Geht ein Wandergeselle auf Wanderschaft spricht man auch davon, dass er "auf die Walz" geht. Wandergesellen führen in der Regel ein Wanderbuch, in das die einzelnen Arbeitsstationen und die gezahlten Unterstützungsgelder eingetragen werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird für Wandergesellen nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V erhoben. In der Zeit der freiwilligen Krankenversicherung richtet sich die Beitragsbemessung nach den §§ 236 und 245 Abs. 1 SGB V.

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