Begriff

Die Winterbeschäftigungs-Umlage wird von den Betrieben des Baugewerbes zur Finanzierung der ergänzenden Leistungen des Saison-Kurzarbeitergeldes (Wintergeld an die Arbeitnehmer und Beitragserstattung an den Arbeitgeber) aufgebracht. Durch das Wintergeld soll eine Zahlung von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Rechtsquellen für die Umlage sind die §§ 354 bis 357 SGB III. Die Höhe und das Verfahren der Umlage regelt die Winterbeschäftigungs-Verordnung. Das Wintergeld als ergänzende Leistung des Saison-Kurzarbeitergeldes ist in § 102 Abs. 1 bis 3 SGB III beschrieben.

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