Die Sicherstellung des Lebensunterhalts ist keine selbstständige Aufgabe der Jugendhilfe, sondern bloß Annex (Anhang) zur
- Hilfe zur Erziehung oder einer anderen erzieherischen Hilfe,
- Eingliederungshilfe und
- Hilfe für junge Volljährige.
Voraussetzung ist immer, dass die Hilfe außerhalb des Elternhauses erfolgt. Daher ist auch bei Verwandtenpflege wirtschaftliche Jugendhilfe zu leisten.[1]
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