Wegen "erheblichen Vermögens" wird der Wohngeldanspruch abgelehnt, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder 60.000 EUR für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und 30.000 EUR für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied übersteigt. Dabei sind Vermögensgegenstände, die auch beim Bürgergeld nicht als Vermögen zu berücksichtigen sind, geschützt (z. B. selbst bewohnte Einfamilienhäuser oder Altersvorsorgeverträge).

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