Der Zuschuss zu Maßnahmen der Wohnumfeldverbesserung sollte vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden.

Der MD hat bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit auch die notwendige Versorgung mit technischen Hilfsmitteln und baulichen Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfeldes auszusprechen. Die MD-Empfehlung gilt als Antrag auf Leistungsgewährung, sofern der Versicherte nichts Gegenteiliges erklärt. Dies gilt auch, wenn im Rahmen des Beratungseinsatzes wohnumfeldverbessernde Maßnahmen angeregt werden.

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