Die technische Zulage ist eine Erschwerniszulage, die wegen der Besonderheit der Arbeit gezahlt wird. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Da sie typischerweise regelmäßig bezahlt wird, gehört sie zum laufenden Arbeitslohn und sozialversicherungsrechtlich zum laufenden Arbeitsentgelt.

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