Der Tarif hat Leistungen für jeden einzelnen Pflegegrad anzubieten – bei Pflegegrad 5 mindestens 600 EUR monatlich. Die Leistungshöhe vom SGB XI darf bei Vertragsabschluss nicht überschritten werden.

Der Mindestleistungsumfang in den brancheneinheitlichen Musterbedingungen durch den Verband der privaten Krankenversicherung sieht vor, dass in Pflegegrad

  • 1 mindestens 10 %,
  • 2 mindestens 20 %,
  • 3 mindestens 30 % und
  • 4 mindestens 40 %

der in Pflegegrad 5 vorgesehenen Geldleistung abgesichert sein müssen.

Der Tarif hat außerdem zu regeln, dass bei Bezug von Sozialhilfe oder Bürgergeld der Versicherungsnehmer den Vertrag

  • bis zu 3 Jahre ruhend stellen kann oder
  • innerhalb von 3 Monaten rückwirkend kündigen kann.[1]

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