ALG I: Bezugsdauer wird verlängert

Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Nach dem Bundeskabinett hat auch der Bundestag und am 15.5.2020 der Bundesrat dem Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II zugestimmt. Darin enthalten ist auch die Verlängerung der Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I (ALG I).  

Mit neuen milliardenschweren Hilfen für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe, Unternehmen und Schulen will die große Koalition die massiven Folgen der Corona-Krise abmildern. Auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds ist nun verlängert worden. 

Darauf verständigten sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition in Berlin. Die Bundesregierung müsse weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen, heißt es in einem Beschlusspapier. Deutschland habe die Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies habe erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen.

Verlängerung der Bezugsdauer für ALG I 

Das Wirtschaftsleben ist wegen der Beschränkungen in weiten Teilen zum Erliegen gekommen, bei vielen Unternehmen sind Aufträge und Umsätze eingebrochen. Das hat Folgen auch für den Arbeitsmarkt, in dem derzeit kaum in neue Jobs vermittelt wird. Deswegen wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert - und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1.5. und 31.12.2020 endet.

Arbeitslosengeld I: Dauer und Höhe 

Wer arbeitslos wird, bekommt 12 Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre - vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.

Sozialschutz-Paket II: Formulierungshilfe und Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat die Regelungen zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I und der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes am 29.4.2020 beschlossen. Am 14.5.2020 hat der Bundestag das Sozialschutz-Paket II verabschiedet und der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 15.5.2020 zugestimmt. Am 28.5.2020 wurde das Sozialschutz-Paket II im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

dpa

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