Bund soll BAföG-Kosten übernehmen

Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur vollständigen Finanzierung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch den Bund zum 1. Januar 2015 zur Weiterentwicklung des BAföG ab Herbst 2016 vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf (18/2663) verfolgt die Bundesregierung nach eigener Auskunft das Ziel, die Ausbildungsförderung mit dem BAföG nachhaltig finanziell zu sichern und bedarfsgerecht an aktuelle Entwicklungen in der Lebenswirklichkeit von Auszubildenden wie auch im Bereich der Ausbildungsangebote an Schulen und Hochschulen anzupassen. Bislang hatten der Bund 65 und die Bundesländer 35 Prozent der Kosten getragen.
Was der Gesetzentwurf zum BAföG im Einzelnen vorsieht
Laut Gesetzentwurf werden die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge jeweils um sieben Prozent angehoben. Zusätzlich sollen sowohl der Wohnkostenanteil für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende als auch der Freibetrag für eigenes Einkommen Auszubildender entsprechend der Anhebung der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze für sogenannte Minijobs überproportional angehoben werden. Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird laut Entwurf von 5.200 Euro auf 7.500 Euro angehoben.
Anpassung der Sozialpauschalen und Höchstbeträge zur Berücksichtigung der SV-Kosten
Die Sozialpauschalen und Höchstbeträge, mit denen die Sozialversicherungskosten bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden, werden den aktuellen Beitragssätzen angepasst, schreibt die Bundesregierung. Der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende mit eigenen Kindern unter zehn Jahren werde auf 130 Euro angehoben und künftig einheitlich für jedes Kind gewährt. Abschlagszahlungen auf Ausbildungsförderung bei nicht kurzfristig zu bearbeitenden Erstanträgen sollen nicht länger auf 360 Euro begrenzt werden. So wird mit künftig ausschließlich prozentualer Bemessung (80 Prozent des jeweils voraussichtlich zustehenden Förderungsbetrags) eine angemessene Bedarfsdeckung ermöglicht. Zudem schließe die Novelle unbeabsichtigte Förderungslücken, insbesondere zwischen Bachelor- und Masterstudium.
Neues BAföG soll Chancengleichheit in der Bildung sichern
Die Leistungsverbesserungen durch eine deutliche Anhebung der Bedarfssätze und der Einkommensfreibeträge sowie durch die Anpassung der Vorsorgepauschalen und die zusätzlichen strukturellen Änderungen jeweils zum Sommer/Herbst 2016 sollen das BAföG als zentrales staatliches Instrument zur Sicherung von Chancengleichheit bei der individuellen Bildungsfinanzierung stärken, heißt es in der Vorlage.
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
873
-
Bundesregierung verschärft Regeln beim Bürgergeld
720
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
5701
-
Arbeitslosengeld I nach befristeter Beschäftigung
567
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
502
-
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
223
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
223
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
201
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
195
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
146
-
Anstieg der Grundsicherungsempfänger im Alter
01.04.2025
-
SGB XII: Kein Anspruchsübergang bei ambulanter Pflege
25.02.2025
-
Ansprüche und Pflichten bei Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger
17.02.2025
-
Eingeschränkte Leistungen für Asylbewerber bei fehlender Mitwirkung
24.01.2025
-
Neubau ist kein Schonvermögen bei Bezug von Bürgergeld
22.01.20251
-
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen ab Januar 2025
31.12.2024
-
Das Scheitern der Kindergrundsicherung
11.12.2024
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
18.11.2024
-
Einwohner-Energie-Geld nicht als Einkommen anrechenbar
16.10.2024
-
Verschwiegene Schöffenbezüge führen zur Rückzahlung
08.10.2024