Schwesig stellt Eckpunkte der Elterngeld-Reform vor
Familienministerin Schwesig präsentierte am 21.3.2014 den Plan für eine Elterngeld-Reform - damit sollen Teilzeittätigkeiten für junge Eltern attraktiver werden.
Künftiger Elterngeld-Bezug bis zu 28 Monate bei Teilzeitjob
Junge Eltern sollen künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen können, wenn sie nebenher Teilzeit arbeiten. «Wir wollen die Elternzeit flexibler gestalten. Die Lebenswelt von jungen Familien hat sich verändert», sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am 21.3.2014 in Berlin, wo sie Eckpunkte für ein sogenanntes Elterngeld Plus vorstellte.
Wenn Väter und Mütter Teilzeit arbeiten, sollen sie max. die Hälfte des regulären Elterngelds bekommen. Also z. B. 650 EUR über 24 Monate statt 1.300 EUR über 12 Monate ohne Erwerbstätigkeit. 2014 werden laut Schwesig 5,3 Mrd. EUR Elterngeld gezahlt.
Elterngeld Plus soll ab Juli 2015 gelten
Die Regierung will so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken. Die das reguläre Elterngeld ergänzende Regelung soll ab Juli 2015 gelten und etwa 100 Mio. EUR zusätzlich kosten. Damit wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen: Wer bisher nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeitet, bekommt nur fast die Hälfte an Elterngeld, mit der Neuregelung wäre es über bis zu 28 Monate genauso viel.
Bisheriger Elterngeld-Bezug max. 14 Monate
Beim bisherigen Elterngeld gibt es für max. 14 Monate - je nach Höhe des vorherigen Nettoverdienstes - zwischen 300 und 1.800 EUR monatlich. Sinn der Reform ist, dass Eltern mit einem Teilzeitjob länger Elterngeld beziehen können und so mehr Zeit für ihr Kind haben. Die 28 Monate müssen nicht am Stück genommen werden.
Funktionsweise des Elterngeld Plus
Bsp.: Wenn das Netto-Einkommen vor Geburt des Kindes 2.000 EUR beträgt, gibt es bisher 65 % dieser Summe Elterngeld, das sind 1.300 EUR. Mit dem «Elterngeld Plus» können alternativ dazu bei einem Netto-Teilzeiteinkommen von 900 EUR über 24 Monate 650 EUR bezogen werden - plus Option auf 4 weitere Monate, wenn Vater und Mutter für mindestens 4 aufeinanderfolgende Monate gleichzeitig 25 bis 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Der Partnerschaftsbonus kann auch zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden.
Beispielrechnung für das Elterngeld und das neue Elterngeld Plus
a) Normales Elterngeld: Ein Elternteil verdient 3.000 EUR netto im Monat und unterbricht für 12 Monate seine Arbeitstätigkeit. Der Elterngeldanspruch beträgt 65 % des Nettoeinkommens, maximal 1.800 EUR. In diesem Fall gäbe es für 12 Monate 21.600 EUR (12 mal 1.800 EUR). Bei 2.000 EUR wären 15.600 EUR (12 mal 1.300 EUR).
b) Bisherige Situation für Teilzeitarbeiter: Einkommen netto 2.000 EUR, es wird nach Geburt des Kindes Teilzeit gearbeitet: 900 EUR. Auf den Ausfall von 1.100 EUR gibt es 65 % Elterngeld = 715 EUR, macht bei 12 Monaten 8.580 EUR (12 mal 715 EUR), also insgesamt 7.020 EUR weniger als beim Elterngeldbezug ohne Teilzeit-Tätigkeit. Aber: Monatliches Gesamteinkommen: 1.615 EUR (900 + 715 EUR).
c) Elterngeld Plus: Einkommen netto 2.000 EUR, Teilzeitarbeit nach Geburt: Verdienst 900 EUR. Der Anspruch orientiert sich nun am Elterngeld ohne Teilzeittätigkeit von 1.300 EUR bei 2.000 EUR Nettoverdienst: 50 % davon, also 650 EUR. Bezug über 24 Monate (plus mögliche 4 Zusatzmonate) = 15 600 EUR. Das monatliche Einkommen beträgt: 1.550 EUR. Also etwas weniger als bisher, dafür gibt es eine längere Elterngeldphase zur Betreuung des Kindes.
Neuregelung auch bei Mehrlingsgeburten
Die Elternzeit kann bis zum 8ten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Auch bei Mehrlingsgeburten soll es eine Neuregelung geben. Das Bundessozialgericht hatte geurteilt, dass es z. B. bei Zwillingen nicht einen einzigen Elterngeldanspruch gibt, sondern für jedes einzelne Kind einen Anspruch.
Zustimmung der CDU und SPD zum Elterngeld Plus
Die geplante Flexibilisierung stieß auf Zustimmung der Union. Fraktionsvize Nadine Schön (CDU) betonte: «Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich, die Betreuung ihres Kindes und ihre Erwerbstätigkeit möglichst flexibel und partnerschaftlich kombinieren zu können.» Gerade für den Wiedereinstieg in Teilzeit würden nun neue Möglichkeiten geschaffen.
SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi betonte: «Wer in Teilzeit arbeitet, erhält die Chance, länger Elterngeld zu beziehen.» Mütter oder Väter könnten durch die Regelung früher wieder in Teilzeit arbeiten, «ohne dabei - wie bislang - Nachteile zu erleiden».
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