Bayrisches Familiengeld: Einigung im Streit um Anrechnung auf Hartz IV

Der monatelange Streit um Familiengeldzahlungen für bayerische Hartz IV-Empfänger zwischen Bund und Freistaat ist beigelegt. Demnach erhalten auch Empfänger von Hartz IV das Familiengeld.
Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU): «Wir haben jetzt einen Kompromiss, mit dem wir beide gut leben können.»
Angerechnete und bereits einbehaltene Zahlungen werden erstattet
Der Kompromiss sieht eine Präzisierung im Gesetzestext für das Familiengeld vor, so dass die Auszahlung dem Zweck einer «förderlichen frühkindlichen Betreuung des Kindes» zugeordnet wird. Im Gegenzug verzichtet der Bund ab sofort bei Neuanträgen auf die Anrechnung des Familiengeldes auf Hartz IV-Zahlungen und hat sich zudem bereiterklärt, schon angerechnete und damit einbehaltene Zahlungen zurückzuerstatten.
Rückzahlung erst nach Verabschiedung
Dies könne laut Schreyer aber erst nach der Verabschiedung der Gesetzesnovelle im bayerischen Landtag erfolgen. Wann das passiert, ist noch offen. Das Kabinett hat das Vorhaben am 5.2.2019 auf den Weg gebracht und den Änderungen bereits zugestimmt.
Familiengeld: Bisher unterschiedliche Regelungen
In Bayern galten bislang zwei unterschiedliche Regelungen bei der Auszahlung des Familiengeldes: Eltern, die von Hartz IV leben, erhielten im Normalfall kein zusätzliches Familiengeld, weil der Bund es aufgrund der bisherigen Gesetzesgrundlage als zusätzliche Einnahme verbuchte. Davon ausgenommen waren aber die Empfänger in den sogenannten Optionskommunen - Ingolstadt, Schweinfurt, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreisen Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Denn hier hat der Bund keinen Zugriff auf die Höhe des ausgezahlten Hartz IV-Satzes.
Lange und zähe Verhandlungen
Die erst vor einer Woche von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angedrohte Klage gegen den Bund dürfte damit wieder vom Tisch sein. Schreyer betonte, dass der in «langen und zähen Verhandlungen» gefundene Kompromiss nun eine schnelle Lösung möglich mache. Bayernweit seien bislang rund 275.000 Familiengeldbescheide erteilt worden, bei rund acht Prozent der Familien sei das Familiengeld bislang an Hartz IV angerechnet worden.
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