Finanzierung der Jobcenter

Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf bei der Finanzierung der Jobcenter. Hierzu fasste er in seiner Sitzung am 2.3.2018 eine entsprechende Entschließung, die er nun an die Bundesregierung weiterleitet. Bereits im Bundeshaushalt 2018 soll die Forderung berücksichtigt werden.

Die Länder möchten, dass der Bund Jobcentern mehr Geld zur Bewältigung ihrer Aufgaben und für Personal zur Verfügung stellt. Seit Jahren seien mehr als 90 Prozent der Jobcenter gezwungen, Mittel umzuschichten, da sie andernfalls ihre Verwaltungskosten nicht decken können. Dies führe dazu, dass immer weniger Geld für die eigentliche Vermittlung von beispielsweise Langzeitarbeitslosen zur Verfügung stehe, heißt es in der Entschließung des Bundesrats.

Massive Einschränkung der Handlungsfähigkeit

Trotz einer grundsätzlich guten Arbeitsmarktlage in Deutschland sei die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten zeit- und kostenintensiv. Durch die wiederholten Mittelkürzungen der Vergangenheit seien die Jobcenter in ihrer Handlungsfähigkeit jedoch massiv eingeschränkt, begründen die Länder ihre Forderung. Allein im Jahr 2016 erfolgten Umschichtungen in Höhe von 764 Millionen Euro.

Erhöhung der Gelder bereits für 2018

Damit die Jobcenter ihre Arbeit wieder gut bewältigen können, solle die Bundesregierung sie im Bundeshaushalt 2018 deshalb mit deutlich mehr Geld berücksichtigen. Außerdem müssten die Mittelansätze in Bezug auf eine aufgabenrechte Mittelausstattung grundsätzlich überprüft werden.

Bundesrat

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