Fehlender Rentenantrag schließt Hartz IV für Spätaussiedler nicht aus
Das hat das Sozialgericht Dresden (SG Dresden) mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 25.3.2014 (S 40 AS 1666/14 ER) entschieden. Die 62 und 63 Jahre alten verheirateten Antragsteller kamen 1997 als Spätaussiedler nach Deutschland und sind arbeitslos. Sie besitzen sowohl die deutsche als auch die russische Staatsbürgerschaft. Das Jobcenter Sächsische Schweiz - Osterzgebirge forderte die Antragsteller auf, einen Antrag auf Gewährung einer russischen Rente zu stellen.
Fehlender Rentenantrag schließt Hartz IV aus
Der Aufforderung des Jobcenters kam der Ehemann nicht nach, da die Beantragung der Rente in Russland sehr kompliziert und kostenaufwändig sei. Die Antragsteller hätten im Übrigen die Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft beantragt. Daraufhin bewilligte das Jobcenter nur die Kosten der Unterkunft und versagte die Gewährung der Regelleistung. Der Ehemann hätte seine vorrangigen Rentenansprüche in Russland nicht beantragt und sei damit seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Hiergegen wandten sich die Antragsteller vor dem SG Dresden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes.
Hartz IV-Leistung trotz fehlender Mitwirkung
Das Gericht hat dem Antrag der Antragsteller stattgegeben und das Jobcenter zur monatlichen Zahlung von weiteren 700 EUR verpflichtet. Zwar müssen Hilfesuchende alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen, also z. B. auch eine Rente beantragen. Kommen sie dem nicht nach, kann sich das Jobcenter allenfalls der vom Gesetz vorgesehenen Reaktionsmöglichkeiten bedienen. Es hätte entweder die Rente in Russland selbst beantragen oder Sanktionsmöglichkeiten und Erstattungsansprüche prüfen können.
Hartz IV Versagen rechtswidrig
Rechtswidrig war es jedoch, die Leistungen ohne weitere Prüfung zu versagen und damit den Antragstellern die Existenzsicherung vorzuenthalten. Die 40. Kammer des Sozialgerichts monierte außerdem, dass auch die Ehefrau von der Versagung betroffen war, obwohl sie sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt hatte.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Sächsischen Landessozialgericht in Chemnitz erhoben werden.
Jobcenter dürfen Hartz IV-Empfänger auch nicht verpflichten, eine vorzeitige Rente zu beantragen (s. News v. 26.3.2014).
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
851
-
Arbeitslosengeld I nach befristeter Beschäftigung
699
-
Bundesregierung verschärft Regeln beim Bürgergeld
593
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
5631
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
426
-
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
301
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
233
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
210
-
Ausgezahlter Resturlaub wird nicht auf Hartz IV angerechnet
161
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
149
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
18.11.2024
-
Einwohner-Energie-Geld nicht als Einkommen anrechenbar
16.10.2024
-
Verschwiegene Schöffenbezüge führen zur Rückzahlung
08.10.2024
-
Bundesregierung verschärft Regeln beim Bürgergeld
04.10.2024
-
Der vergessene Heimbewohner: Und doch kostenloser ÖPNV
30.09.2024
-
Arbeitgeber trägt Risiko für rechtzeitige Anzeige von Kurzarbeit
19.09.2024
-
Klage auf zusätzlichen Inflationsausgleich abgewiesen
17.09.2024
-
BAföG für Studierende darf nicht geringer sein als Bürgergeld
18.07.2024
-
Immer mehr Menschen beziehen im Alter Grundsicherung
16.07.2024
-
BAföG: Bundesrat billigt höhere Bedarfssätze
05.07.2024