Keine Mittel zur Weiterbildung von Hartz IV-Empfängern

Die Betreuung der Hartz IV-Empfänger erfordert in den Jobcentern immer mehr Personal. Grund dafür ist die komplexer gewordene und zeitaufwendige Berechnung der Hartz IV-Leistungen. Doch die Personalkosten gehen zu Lasten des Aus- und Fortbildungsangebotes für Hartz IV-Empfänger.

Mehr Personal oder mehr Förderkurse für Arbeitslose? Vor diese Alternative gestellt entscheiden sich immer mehr Jobcenter dafür, ihre Verwaltungskosten aufzustocken. Die Ausgaben für die Weiterbildung von Hartz IV-Betroffenen sinken deshalb seit Jahren.


Jobcenter-Gelder für Trainings- und Förderkurse sinken

Verwaltungskosten verschlingen einen immer größeren Teil der Jobcenter-Etats. Dadurch steht immer weniger Geld für die Aus- und Fortbildung von Hartz IV-Betroffenen zur Verfügung. Das geht aus Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Allein 2014 schichteten Jobcenter 522 Millionen Euro aus dem Etat für Arbeitsmarktpolitik in den Verwaltungsetat um. Das seien fast 15 Prozent der jährlichen Jobcenter-Gelder für Trainings- und Förderkurse, sagte eine BA-Sprecherin und bestätigte damit einen Zeitungsbericht vom 30.3.2015.

Komplexere Berechnung der Hartz IV-Leistungen

Die Sprecherin gab allerdings zu bedenken, dass es allein in den Händen der Jobcenter liege, wie sie die Mittel einsetzten. Der Gesetzgeber habe es den Jobcenter-Betreibern freigestellt, stärker in Fortbildungskurse oder Personal zu investieren. «Und es gibt sicher gute Gründe, die dafür sprechen, mehr Personal zur Betreuung von Hartz IV-Betroffenen einzusetzen, statt ihnen den fünften PC-Kurs zu finanzieren.»

Zugleich räumte die BA-Sprecherin ein, dass in den zurückliegenden Jahren der Kostendruck deutlich gestiegen sei. Vor allem steigende Personalkosten belasteten die Jobcenter. BA-intern wird darauf verwiesen, dass vor allem die immer komplexere Berechnung der Hartz IV-Leistungen immer mehr Personal binde. Ein Grund dafür sei die Rechtsprechung, die immer neue Sonderregelungen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II schaffe.

Steigender Verwaltungskostenanteil in der Grundsicherung

Nach einer der dpa vorliegenden BA-internen Analyse sanken allein zwischen 2010 und 2013 die Mittel für Eingliederungsleistungen um 41,26 Prozent. Standen den Jobcentern 2011 noch im Schnitt 1.155 Euro pro Kopf zur Verfügung, so waren es im Jahr 2014 gerade noch 710 Euro.

Bei der Bundesagentur wird das Problem steigender Jobcenter-Verwaltungskosten bei seit Jahren stagnierenden Bundesmitteln schon länger beklagt. Manche Jobcenterkönnten Langzeitarbeitslosen selbst sinnvolle Kurse nicht mehr anbieten, heißt es. So hatte schon im vergangenen Jahr der BA-Vorstandschef Frank-Jürgen Weise in einem dpa-Interview kritisch angemerkt: «Der Verwaltungskostenanteil in der Grundsicherung steigt. Das belastet das Budget.»


dpa

Schlagworte zum Thema:  Hartz IV, Jobcenter, Arbeitslosengeld II