Krankenkassen fördern kommunale Präventionsangebote für benachteiligte Menschen
Gefördert werden Maßnahmen insbesondere für Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, ältere Menschen sowie Kinder und Jugendliche aus sucht- und/oder psychisch belasteten Familien
Gesundheitsförderung für alle Kommunen
Das Vorhaben ist Teil eines größeren, Anfang des Jahres 2019 gestarteten Förderprogramms des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“, das von allen 109 gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Ging es im ersten Teil des Programms um den Aufbau von gesundheitsförderlichen Strukturen in sozial benachteiligten Kommunen, richtet sich dieses zweite Angebot nun an alle Kommunen. Für beide Angebote zusammen stellt die GKV insgesamt fast 90 Millionen Euro zur Verfügung.
Gernot Kiefer, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist für die Krankenkassen zentral, um Menschen zu erreichen, die einen großen Bedarf an präventiven Angeboten haben. Gerade um einen Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit zu leisten, soll das neue Förderprogramm vor allem gezielt auf alleinerziehende Eltern, Kindern aus sucht- und psychisch-belasteten Familien sowie Menschen mit Behinderungen fokussiert werden.“
Zielgruppen, Antragsberechtigte, Fördersummen
Das aktuelle Angebot für Kommunen stellt auf Personengruppen ab, die oft schlechtere Gesundheitschancen als die Allgemeinbevölkerung haben und daher stärker unterstützt werden sollen. Es werden Maßnahmen finanziert, die gesundheitsförderliche Lebensbedingungen für diese Zielgruppen schaffen sowie ihre Gesundheit und Gesundheitskompetenz fördern sollen. Hierbei können Kommunen mit lokalen Kooperationspartnern wie Sportvereinen, Beratungsstellen, Nachbarschaftseinrichtungen oder Wohlfahrtsverbänden kooperieren.
Einen Antrag stellen können alle Kommunen – Kreise und kreisfreie Städte - in Deutschland. Bei den Stadtstaaten erfolgt eine Förderung auf der Bezirksebene. Die GKV geht von 422 antragsberechtigten Kommunen aus. Für die kommenden vier Jahre kann jede Kommune, die ein qualitativ hochwertiges und interessantes Konzept einreicht, bis zu 110.000 Euro für ihre Vorhaben erhalten. Allerdings setzt diese Förderung auch einen Eigenanteil der Kommune voraus, der zeitlich abgestuft bei 20 bzw. 30 Prozent liegt.
Programmbüros beraten interessierte Kommunen
Zentrale Anlaufstelle ist das Programmbüro des „GKV-Bündnisses für Gesundheit“ im jeweiligen Bundesland. Das Programmbüro informiert über die Förderkriterien und –bedingungen; außerdem hilft es interessierten Kommunen dabei, ihr Vorhaben zu skizzieren. Die Adressen der Programmbüros der Bundesländer finden Interessierte auf der Internetseite vom „GKV-Bündnis für Gesundheit“ ( www.gkv-buendnis.de).
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