Drogentherapie während Haft: Kein Anspruch auf SGB II-Leistungen

Der Kläger machte vor dem Sozialgericht Köln erfolgreich SGB II-Leistungen für die Dauer einer stationären Drogenentwöhnungstherapie geltend. Hierfür war die Verbüßung seiner zunächst angetretenen Haftstrafe nach einem Jahr ausgesetzt worden.
LSG: Leistungsausschluss aufgrund Vorsetzung der Freiheitsentziehung in Fachklinik
Auf die Berufung des beklagten Jobcenters hat das LSG nun das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Der Kläger sei während des siebenmonatigen Aufenthalts in der Fachklinik zur Durchführung einer Entwöhnungsbehandlung und anschließenden Adaption von Grundsicherungsleistungen nach § 7 Abs. 4 SGB II ausgeschlossen gewesen. Denn er habe seinen Aufenthalt in einer JVA zur Vollstreckung einer Strafe, also in einer Einrichtung zum Vollzug einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung, durch seinen Wechsel in die Fachklinik bzw. Adaptionseinrichtung nicht beendet, sondern fortgesetzt.
Therapie stelle keine Aussetzung der Strafvollstreckung dar
Der Kläger habe sich in diesen beiden Einrichtungen aufgrund einer von der Staatsanwaltschaft verfügten Zurückstellung der Strafvollstreckung zwecks Durchführung einer Therapie nach dem Betäubungsmittelgesetz aufgehalten. Die Zeit des dortigen Aufenthaltes werde auf die Strafhaft angerechnet. Die vorläufige Herausnahme aus dem Vollzug stelle keine Aussetzung der Strafvollstreckung dar bzw. beende diese nicht. Mithin handele es sich auch bei ihnen um Einrichtungen zum Vollzug einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung.
Leistungsanspruch nach SGB XII
Während seines Aufenthaltes in der JVA sei der Kläger grundsätzlich nach dem SGB XII leistungsberechtigt gewesen. Da er weiterhin in seiner Lebensführung vollständig kontrolliert worden sei und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden habe, erweise sich das Leistungssystem des SGB XII auch auf die Situation des Aufenthaltes in einer Therapieeinrichtung angepasster als dasjenige des SGB II.
Hinweis: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 25.6.2020, L 19 AS 1426/19 (Das LSG hat die Revision zugelassen.)
-
Voraussetzungen für einen gültigen Widerspruch per E-Mail
873
-
Bundesregierung verschärft Regeln beim Bürgergeld
720
-
Hartz IV-Empfänger können kostenlos Personalausweis erhalten
5701
-
Arbeitslosengeld I nach befristeter Beschäftigung
567
-
Anspruch auf Mietkostenübernahme während Haft
502
-
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber
223
-
Besteht Anspruch auf ALG II trotz Immobilie im Ausland?
223
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
201
-
Jobcenter muss für behindertengerechten Wohnraum mehr zahlen
195
-
Wann Dritte dem Jobcenter Auskunft geben müssen
146
-
Anstieg der Grundsicherungsempfänger im Alter
01.04.2025
-
SGB XII: Kein Anspruchsübergang bei ambulanter Pflege
25.02.2025
-
Ansprüche und Pflichten bei Bestattungskosten durch den Sozialhilfeträger
17.02.2025
-
Eingeschränkte Leistungen für Asylbewerber bei fehlender Mitwirkung
24.01.2025
-
Neubau ist kein Schonvermögen bei Bezug von Bürgergeld
22.01.20251
-
Kindergeld und Kinderzuschlag steigen ab Januar 2025
31.12.2024
-
Das Scheitern der Kindergrundsicherung
11.12.2024
-
Widerspruch einlegen - das ist zu beachten
18.11.2024
-
Einwohner-Energie-Geld nicht als Einkommen anrechenbar
16.10.2024
-
Verschwiegene Schöffenbezüge führen zur Rückzahlung
08.10.2024