Hilfebedürftige erhalten mehr Unterstützung
Mit dem Beschluss der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag setzt die Regierung zum einen den Koalitionsbeschluss vom 23.3.2022 um, soweit er die Erhöhung der Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen betrifft und zum anderen zwei Punkte aus der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 7.4.2022, die den Rechtskreiswechsel der hilfebedürftigen, aus der Ukraine geflüchteten Menschen vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das SGB II oder SGB XII sowie die finanzielle Unterstützung des Bundes für die Länder betreffen.
Die Auswirkungen der Pandemie und die steigenden Lebenshaltungskosten treffen die Menschen besonders hart, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Wir erhöhen deshalb die Einmalzahlungen für alle, die Leistungen aus den sozialen Sicherungssystemen beziehen, auf 200 Euro, um die Menschen in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Außerdem ermöglichen wir den Menschen aus der Ukraine, die bei uns Zuflucht gefunden haben, einen frühzeitigen Wechsel in das SGB II oder SGB XII. Sie erhalten damit umfassende Hilfen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts, zur Gesundheitsversorgung und zur Integration aus einer Hand bei den Jobcentern. Die Regelung tritt zum 1.6.2022 in Kraft.
HUBERTUS HEIL, BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES
Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen
Weiterhin sind viele Menschen aufgrund der COVID-19-Pandemie und der steigenden Energiepreise Härten ausgesetzt. Mit den beschlossenen Änderungen sollen diese abgefedert werden. Hierzu wird die bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Einmalzahlung, die im Juli 2022 geleistet werden soll, von 100 Euro auf 200 Euro erhöht. Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden ebenfalls eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. In diesem Zusammenhang werden auch Kinder, die, wie aus der Ukraine geflohene Kinder, eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz haben, einen Kindergeldanspruch und damit auch einen Anspruch auf den bereits beschlossenen Kinderbonus erhalten.
Rechtskreiswechsel für geflüchtete Menschen aus der Ukraine
Mit den beschlossenen Änderungen wird zudem der zwischen Bund und Ländern vereinbarte Wechsel von hilfebedürftigen geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom AsylbLG in das SGB II oder SGB XII umgesetzt. Die Regelung tritt zum 1.6.2022 in Kraft. Voraussetzung ist, dass sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, im Ausländerzentralregister erfasst wurden und die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen. Sofern Betroffene in Deutschland eine nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderungsfähige Ausbildung absolvieren, können sie unter den gleichen Voraussetzungen Leistungen nach dem BAföG erhalten. Durch den Rechtskreiswechsel werden künftig umfassende Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und die Integration gewährleistet. Die aus der Ukraine geflüchteten Menschen werden damit den im Asylverfahren anerkannt Schutzberechtigten leistungsrechtlich gleichgestellt. Dem entsprechend werden zur Gewährleistung und Erleichterung der Integration der Arbeitsmarktzugang klargestellt und Erleichterungen bei Wohnsitzauflagen insbesondere in Fällen der Aufnahme einer Beschäftigung, beim Besuch von Integrationskursen und von Weiterbildungsmaßnahmen vorgenommen.
Ebenfalls Gegenstand des Beschlusses ist, dass der Bund die Länder und Kommunen im Jahr 2022 mit insgesamt zwei Milliarden Euro bei ihren Mehraufwendungen für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine unterstützt.
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