Basiszins zum 2.1.2026 zur Berechnung der Vorabpauschale
Anleger eines Investmentfonds müssen als Investmentertrag u.a. die Vorabpauschale nach § 18 InvStG versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2026 gilt gemäß § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 4. Januar 2027 – zugeflossen. Die Ermittlung der Vorabpauschale für 2026 erfolgt unter Anwendung des Basiszinses vom 2.1.2026.
Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale
Von der Finanzverwaltung wurde der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale bekannt gegeben, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet ist. Die Deutsche Bundesbank hat auf den 2.1.2026 anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 3,20 Prozent errechnet.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6985
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.148
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3906
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.248
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
824
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
696
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
683
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
629
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
583
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
490
-
Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
-
Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
-
Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026
-
Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
-
Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
-
Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
-
Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
-
Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026