Änderung des AEAO

Die Finanzverwaltung hat den AEAO hinsichtlich der §§ 31b, 46, 52, 80 und 165 AO geändert bzw. ergänzt.

Anpassungen im AEAO

Die Anpassungen des AEAO wurden in einem BMF-Schreiben bekannt gegeben. Sie betreffen die Ausführungen zu §§ 31b, 46, 52, 80 und 165 AO.

BMF, Schreiben v. 6.8.2024


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